Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, die Inhalte vom klima.mv barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

klima.mv ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG MV und der BITVO MV vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten des Regierungsportals wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

tbc.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im März 2026 erstellt und überprüft. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, treten Sie gerne direkt in Kontakt mit uns. Wir sind dankbar über entsprechende Hinweise mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Fehler aufgefallen sind. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Schreiben Sie uns:

Referat Klimaschutz, Energieeffizienz, Klimaanpassung

klima.mv Redaktion

Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO MV.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde melden Sie über dieses Beschwerdeformular nach § 14 LBGG MV. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig vom Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auf Basis festgestellter Mängel auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen MV selbst initiiert werden.